Steuern und Abgaben bei Immobilien in Italien
Der Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung einer Immobilie in Italien sind mit einer Vielzahl steuerlicher Verpflichtungen verbunden. Die konkrete Belastung hängt nicht nur von der Art der Immobilie und ihrer Nutzung, sondern auch vom Status des Eigentümers und den zugrunde liegenden Rechtsgeschäften ab. Eine fundierte rechtliche und steuerliche Analyse ist daher unverzichtbar, um Risiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Steuern beim Immobilienerwerb
Beim Erwerb einer Immobilie in Italien greifen unterschiedliche Steuerarten, deren Anwendbarkeit von der Vertragskonstellation und der vorgesehenen Nutzung abhängt. Zu nennen sind insbesondere die Grunderwerbsteuer (imposta di registro), die regelmäßig auf Grundlage des Katasterwerts bemessen wird, wobei für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes oder für landwirtschaftliche Zwecke ermäßigte Sätze vorgesehen sind. Daneben kann Mehrwertsteuer (IVA) anfallen, insbesondere beim Erwerb von Neubauten direkt vom Bauträger oder bei gewerblicher Nutzung. Ergänzend fallen Hypotheken- und Katastergebühren (imposta ipotecaria e catastale) an, die für die Eintragung im Grundbuch und Kataster unerlässlich sind. Eine sorgfältige steuerliche Vorabprüfung ist hier essenziell, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und mögliche Begünstigungen rechtzeitig zu sichern.
Besteuerung von Mieteinnahmen
Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung unterliegen in Italien grundsätzlich der Einkommensteuer (IRPEF). Eigentümer haben die Wahl zwischen der ordentlichen Besteuerung und der Cedolare secca, einer pauschalen Abgeltungssteuer, die insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen attraktiv sein kann. Bei gewerblicher Vermietung oder touristischer Nutzung kann zudem Mehrwertsteuer (IVA) anfallen. Darüber hinaus bestehen in vielen Regionen besondere Registrierungs- und Meldepflichten für kurzfristige Vermietungen, die auch steuerlich relevant sind. Eine abgestimmte Beratung stellt sicher, dass die passende Besteuerungsform gewählt und Doppelbesteuerungen unter Einbeziehung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen vermieden werden.
Grenzüberschreitende Besonderheiten
Für im Ausland ansässige Immobilieneigentümer stellen sich regelmäßig zusätzliche Herausforderungen. Neben der Anwendung italienischer Steuervorschriften sind die Vorschriften des Wohnsitzstaates sowie einschlägige internationale Abkommen zu berücksichtigen. Um widersprüchliche Verpflichtungen und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden, ist eine enge Abstimmung mit Steuerexperten in beiden Rechtsordnungen erforderlich. Nur so lässt sich eine konsistente und rechtssichere Gestaltung gewährleisten.
Laufende Abgaben
Immobilieneigentum in Italien begründet auch eine fortlaufende Steuerlast. Zentrale Position ist die kommunale Grundsteuer (IMU – Imposta Municipale Unica), deren Höhe von Katasterwert und Nutzungsart abhängt. Hinzu treten die TASI (Tassa sui Servizi Indivisibili), mit der Gemeinden bestimmte öffentliche Dienstleistungen finanzieren, sowie die TARI (Tassa sui Rifiuti) als Abfallgebühr, die sich an Fläche und Nutzung der Immobilie orientiert. Diese Abgaben variieren erheblich zwischen den Kommunen und sind bei der laufenden Kostenplanung zu berücksichtigen.


Steuern bei Veräußerung oder Übertragung
Auch die Veräußerung einer Immobilie ist steuerlich relevant. Erfolgt ein Verkauf innerhalb bestimmter Fristen oder zu gewerblichen Zwecken, fällt eine Kapitalertragsteuer (plusvalenza) auf den erzielten Gewinn an. Bei Erbschaften oder Schenkungen kommt die italienische Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zur Anwendung, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad, vom Katasterwert und von möglichen Freibeträgen abhängt.
Rechtssichere Steuerplanung für Immobilien in Italien
Die steuerliche Behandlung von Immobiliengeschäften in Italien ist komplex und von zahlreichen Faktoren abhängig – von der Vertragsgestaltung über die Nutzung bis hin zu grenzüberschreitenden Besonderheiten. Eine frühzeitige und präzise Beratung ermöglicht es, Risiken zu vermeiden, Gestaltungsspielräume zu nutzen und steuerliche Belastungen optimal zu steuern.
Ich begleite Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung Ihres Immobilienerwerbs, der laufenden Verwaltung sowie bei Veräußerungen und Nachlassfragen. Durch die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern stelle ich sicher, dass Ihre Interessen in Italien wie auch im Heimatstaat umfassend geschützt werden.
Rechtsanwalt & Avvocato Alessandro De Maria
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