Immobilien im Nachlass
Immobilien in Italien sind regelmäßig Bestandteil grenzüberschreitender Erbfälle. In solchen Konstellationen sind nicht nur die Vorschriften des italienischen Erbrechts zu beachten, sondern auch das internationale Privatrecht, steuerliche Rahmenbedingungen sowie oftmals das Heimatrecht der Erben. Eine rechtssichere Gestaltung und Abwicklung erfordert daher vertiefte Kenntnisse beider Rechtsordnungen sowie der einschlägigen europäischen Regelungen, um den Nachlass effizient und ohne vermeidbare Streitigkeiten zu regeln.
Anwendbares Recht und Rechtswahl
Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) bestimmt sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt des Todes. Zugleich eröffnet die Verordnung die Möglichkeit einer Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts, etwa um deutsches oder österreichisches Erbrecht auf eine in Italien belegene Immobilie zur Anwendung zu bringen. Eine solche Rechtswahl kann erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge haben und bedarf daher sorgfältiger Prüfung im Hinblick auf Wirksamkeit, Reichweite und steuerliche Konsequenzen.
Formen der letztwilligen Verfügung in Italien
Das italienische Erbrecht kennt verschiedene Formen letztwilliger Verfügungen. Neben dem notariell errichteten öffentlichen Testament sind auch das geheime Testament sowie das eigenhändige Testament zulässig, wobei jeweils strenge Formvorschriften einzuhalten sind. Die Wahl der geeigneten Testamentsform hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann entscheidend für die spätere Anerkennung und Durchsetzung der Verfügung sein.
Erbengemeinschaften und Auseinandersetzung
Kommt es nach dem Erbfall zur Bildung einer Erbengemeinschaft mit Immobilienvermögen in Italien, stellen sich neben Fragen der Erbauseinandersetzung auch solche der Verwaltung, Nutzung und steuerlichen Belastung der Immobilie. Die Interessenlage der Beteiligten erfordert hier oft differenzierte Lösungen, sei es durch Teilungsvereinbarungen, den Verkauf oder die Übertragung von Miteigentumsanteilen oder durch die Eintragung geänderter Eigentumsverhältnisse in Grundbuch und Kataster.
Steuerliche Aspekte
Der Erwerb einer Immobilie im Wege der Erbschaft oder Schenkung unterliegt in Italien der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Verwandtschaftsgrad, Katasterwert und bestehenden Freibeträgen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind zudem Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen, um eine unzulässige Doppelbesteuerung zu vermeiden und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.


Nachlassabwicklung vor Ort
Die praktische Umsetzung eines grenzüberschreitenden Erbfalls mit italienischem Immobilienvermögen erfordert eine enge Abstimmung mit Notaren, Grundbuch- und Katasterämtern sowie den zuständigen Steuerbehörden. Hierzu gehören die Beschaffung von Erbnachweisen, die Eintragung der Erben im Liegenschaftsregister sowie die Klärung steuerlicher Pflichten. Eine strukturierte und fachkundige Koordination vor Ort ist entscheidend, um den Nachlass rechtssicher und effizient abzuwickeln.
Erbfolgen mit Immobilien in Italien gestalten und abwickeln
Grenzüberschreitende Nachlassfragen stellen hohe Anforderungen an die rechtliche und steuerliche Planung. Wenn Sie Immobilien in Italien vererben oder erben, ist eine frühzeitige Beratung unerlässlich, um Rechtswahlmöglichkeiten, steuerliche Folgen und praktische Abwicklungsfragen im Einklang zu gestalten. Gerne stehe ich Ihnen für eine umfassende Beratung sowie für die Koordination der Nachlassabwicklung in Italien zur Verfügung.
Rechtsanwalt & Avvocato Alessandro De Maria
Corso di Porta Vittoria 5
20122 Milano
Via Statale 2235
22016 Tremezzina
Datenschutz
Impressum