Nachlassplanung
Eine durchdachte Nachlassplanung ist insbesondere bei Immobilienvermögen mit grenzüberschreitendem Bezug von zentraler Bedeutung. Eigentümerinnen und Eigentümer, die sowohl in Deutschland oder Österreich als auch in Italien Vermögenswerte halten, sehen sich mit unterschiedlichen erbrechtlichen, steuerrechtlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen konfrontiert. Ohne rechtzeitige Vorsorge drohen komplizierte Erbauseinandersetzungen, steuerliche Mehrbelastungen oder Verzögerungen in der praktischen Abwicklung.
Rechtswahl und Gestaltungsspielräume
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) eröffnet die Möglichkeit, durch ausdrückliche Rechtswahl das Heimatrecht auf den gesamten Nachlass zur Anwendung zu bringen. Gerade bei deutsch-italienischen Konstellationen kann eine solche Entscheidung dazu beitragen, unterschiedliche Rechtsordnungen zu harmonisieren und eine kohärente Nachlassregelung zu gewährleisten. Die Ausgestaltung erfordert eine sorgfältige Abstimmung mit den familiären und wirtschaftlichen Interessen sowie den steuerlichen Rahmenbedingungen.
Testamentarische und vertragliche Regelungen
Neben der Rechtswahl spielen die Form und der Inhalt der letztwilligen Verfügung eine entscheidende Rolle. In Italien bestehen besondere formale Anforderungen an öffentliche, geheime und eigenhändige Testamente, während in Deutschland auch gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge zulässig sind. Für grenzüberschreitende Sachverhalte ist zu prüfen, welche Form wirksam ist und in beiden Staaten rechtliche Anerkennung findet. Ebenso wichtig ist die inhaltliche Abstimmung, etwa zur Absicherung des überlebenden Ehegatten, zur Zuweisung einzelner Immobilien oder zur Gestaltung von Vor- und Nacherbschaften.
Absicherung von Erben und Nachfolgeprozessen
Ein weiterer Aspekt betrifft die Sicherstellung reibungsloser Nachfolgeprozesse. Hierzu gehört nicht nur die erbrechtliche Einsetzung von Erben, sondern auch die rechtliche Strukturierung von Miteigentum, die Regelung von Verwaltung und Nutzung der Immobilien sowie die Vorsorge für mögliche Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der Erben sicherzustellen.
Steuerliche Aspekte
Die Nachlassplanung umfasst stets auch die steuerliche Dimension. Italien erhebt Erbschaft- und Schenkungsteuern, deren Höhe sich nach Verwandtschaftsgrad, Katasterwert und Freibeträgen richtet, während in Deutschland ein eigenes System mit progressiven Steuersätzen und Freibeträgen gilt. Ohne gezielte Koordination kann es zu Doppelbesteuerungen kommen, die durch internationale Abkommen oder durch eine vorausschauende Gestaltung vermieden oder gemildert werden können.




Nachlass rechtzeitig gestalten – grenzüberschreitend und rechtssicher
Die vorsorgende Nachlassplanung ist die wirksamste Maßnahme, um Vermögen über Grenzen hinweg zu sichern und den Übergang auf die nächste Generation rechtssicher und steuerlich optimiert zu gestalten. Wenn Sie Immobilienvermögen in Deutschland und Italien besitzen oder erwerben, berate ich Sie bei der Gestaltung wirksamer Testamente, Erbverträge und steuerlicher Konzepte – damit Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen geregelt wird und Ihre Erben Klarheit und Sicherheit erhalten.
Rechtsanwalt & Avvocato Alessandro De Maria
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